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Trittsicherheit

Trittsicherheit



Die chemotechnische Anti-Rutsch-Behandlung
Rutschgefahr auf glatten Fussböden und Treppenbelägen - Benötigt wird eine sinnvolle, sichere und dauerhafte Problemlösung.
Mit unserer Anti-Rutsch-Behandlung sind riskante Stein- und Fliesenböden in kürzester Zeit griffig und sicher. Wenn es der Betriebsablauf verlangt, sogar über Nacht.

Die Anti-Rutsch-Behandlung setzt eine speziell entwickelte chemische Verbindung ein, die mit den Mineralien im Bodenbelag reagiert. Die Substanz hinterlässt nach der Behandlung keine Rückstände, und die Materialeigenschaften des Fussbodens bleiben erhalten. Nur die Haftwirkung der Oberfläche nimmt zu.

• Enorme Rutschhemmung - speziell bei Nässe
• einfache, schnelle und umweltverträg-liche Anwendung
• sofortige Begehbarkeit des Belages
• normale Reinigungsfähigkeit des Bela-ges

Rutschsicherheit, Trittsicherheit - Was ist das?



(11.8.2008) Trittsichere Oberflächen sind der beste Garant für wirksame Unfallverhütung. Zur Beurteilung der Sicherheit sind Bodenbeläge für den Gewerbebereich in die Bewertungsgruppen "R 9 bis R 13" eingeteilt: R 9 steht für einen geringen "Haftreibwert" und ist für die normale private Anwendung empfohlen. Trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10° auf der schiefen Ebene. R 10 steht für einen normalen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19° empfiehlt sich für "barrierefrei". R 11 steht für einen erhöhten "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 19° bis 27°. R 12 steht für einen großen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 27° bis 35°. R 13 steht für einen sehr großen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von über 35°

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungs und Besichtigungstermin, gerne legen wir Ihnen eine Probe an......

RUTSCHIGE FUSSBÖDEN

Haben auch Ihnen schon Probleme gemacht?
Sie fragten sich: “Da muss es doch Vorschriften und Lösungen geben“?.

Richtig: In allen öffentlich zugänglichen Bereichen gibt es Vorschriften bezüglich der (Anti)-Rutschklassen. Hochglänzende Eingangshallen und Treppenhäuser müssen speziell be-handelt werden, um den Vorschriften zu entsprechen.

Es gibt von den Berufsgenossenschaf-ten und anderen staatlichen Institutio-nen die Anti-Rutschstufen R-9 bis R-13 bzw. die Gruppierung A-B-C für den Barfuß-/Nassbereich.

Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzfachkräfte müssen auf Rutschhemmung bestehen.

Antirutschbehandlungen werden da gebraucht wo die Gefährdung Glattenböden zu Personen Unfällen kommen kann, damit die R Klasse:

R 9 bedingt Sicher

bis

R 13 sehr Sicher

in Krankenhäusern, Operationssälen
in Garderoben und Umkleiden
in Saunas, Dampfbädern und andere Nassbereiche
in Fitness-Zentren und Solarien
in Kur-, Frei- und Hallenbädern
in Fabrikationshallen und Werkstätten
in Eingangshallen und Treppenhäusern
in Hotels, Restaurants und Kantinen
in Schulen und Kirchen
in Küchen- und Servicebereichen
in Einkaufszentren und -passagen

und bei Ihnen zu Hause

Das Produkt:

Ist eine organische und anorganische Produktkombination, durch die eine Rückbildung verschiedener mineralischer Kristalle und Bausteine auf chemisch umwelt neutraler Basis (natürliche Rekrisallisation) auslöst wird. Das Produkt wird individuell auf den jeweiligen Bodenbelag abgestimmt.

Produkt:
Eine anorganische Produktkombination, die eine Rückbildung minerali-scher Kristalle und Bausteine auf völlig chemisch umweltneutraler Basis auslöst (natürliche Rekristallisation). Das Produkt wird individuell auf den Bodenbelag abgestimmt.

Anwendung:
Die Behandlung mineralischer Böden erfolgt immer erst nach ausführlicher Beratung und einem Muster-Anwendungstest.

Die Ausführung erfolgt garantiert sauber und schnell.



Ergebnis:

Es entsteht eine sehr griffige Oberflä-chenstruktur. Die Materialgüte und die Qualität bleiben nach der Behandlung absolut erhalten. Die Bodenflächen sind nach der Behandlung sofort und unein-geschränkt begehbar!
Die Kosten pro m2; liegen

ca. zwischen 7,50 €/m2; bis 15,00 €/m2; je nach Oberflächenbeschaffenheit und

gesamt Flächengröße.

Nachfolgende Aufstellung gem. BGR 181 (ZH1/571) und BGE M10, gibt die einem Arbeitsbereich zugeordnete Bewertungs-Gruppe sowie einen eventuellen
Verdrängungsraum an. Der Richtwert läßt im Einzelfall Abweichungen zu. Die Berufsgenossenschaften und Deutsche Steinzeug geben Auskunft.

0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche*
0.1 Eingangsbereiche** R9
0.2 Treppen*** R9
0.3 Sanitärraüme (z. B. Toiletten, Umkleide- und Waschräume) R10
Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R9
Sanitätsräume (z. B. medizinische Behandlungsräume) R9

1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl
1.1 Fettschmelzen R13 V6
1.2 Speiseölraffinerie R13 V4
1.3 Herstellung und Verpackung von Margarine R12
1.4 Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl R12

2 Milchbe- und Verarbeitung, Käseherstellung
2.1 Frischmilchverarbeitung einschließlich Butterei R12
2.2 Käsefertigung, -lagerung und verpackung R11
2.3 Speiseeisfabrikation R12

3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung
3.1 Zuckerkocherei R12
3.2 Kakaoherstellung R12
3.3 Rohmassenherstellung R11
3.4 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation R11

4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien,
Dauerbackwaren-Herstellung)
4.1 Teigbereitung R11
4.2 Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen
verarbeitet werden R12
4.3 Spülräume R12 V4

5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung
5.1 Schlachthaus R13 V10
5.2 Kuttlerraum, Darmschleimerei R13 V10
5.3 Fleischzerlegung R13 V8
5.4 Wurstküche R13 V8
5.5 Kochwurstabteilung R13 V8
5.6 Rohwurstabteilung R13 V6
5.7 Wursttrockenraum R12
5.8 Räucherei R12
5.9 Pökelei R12
5.10 Geflügelverarbeitung R12 V6
5.11 Darmlager R12
5.12 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R12

6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung
6.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R13 V10
6.2 Feinkostherstellung R13 V6
6.3 Mayonnaiseherstellung R13 V4
7 Gemüsebe- und -verarbeitung
7.1 Sauerkrautherstellung R13 V6
7.2 Gemüsekonservenherstellung R13 V6
7.3 Sterilisierräume R11
7.4 Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung
vorbereitet wird R12 V4

8 Naßbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
(soweit nicht besonders erwähnt)
8.1 Lagerkeller, Gärkeller R10
8.2 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R11

9 Küchen, Speiseräume
9.1 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen)
9.1.1 bis 100 Gedecke je Tag R11 V4
9.1.2 über 100 Gedecke je Tag R12 V4
9.2 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen,
Kindergärten, Sanatorien R11
9.3 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken R12
9.4 Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen,
Kantinen, Fernküchen R12 V4
9.5 Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Imbißbetriebe) R12 V4
9.6 Auftau- und Anwärmküchen R10
9.7 Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels-Garni, Stationsküchen R10
9.8 Spülräume
9.8.1 Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R12 V4
9.8.2 Spülräume zu 9.2 R11
9.8.3 Spülräume zu 9.3 R12
9.9 Speiseräume, Gasträume, Kantinen einschließlich
Bedienungs- und Serviergängen R9
10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser
10.1 für unverpackte Ware R12
10.2 für verpackte Ware R11

11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume
11.1 Warenannahme Fleisch R11
11.2 Warenannahme Fisch R11
11.3 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst, unverpackte Ware R11
11.4 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst, verpackte Ware R10
11.5 Bedienungsgang für Fisch R12
11.6 Fleischvorbereitungsraum R12 V8
11.7 Blumenbinderäume und -bereiche R11
11.8 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen R11
11.9 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Friteusen oder ortsfesten
Grillanlagen R12 V4
11.10 Verkaufsräume, Kundenräume R9
11.11 Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf R10
11.12 Kassenbereiche, Packbereiche R9
11.13 Bedienungsgänge für Brot und Backwaren, unverpackte Ware R10
11.14 Bedienungsgänge für Käse und Käseerzeugnisse, unverpackte Ware R10
11.15 Bedienungsgänge, ausgenommen 11.3 bis 11.5 und 11.13, 11.14 R9

12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege
12.1 Desinfektionsräume (naß) R11
12.2 Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R10
12.3 Fäkalienräume, Ausgußräume, unreine Pflegearbeitsräume R10
12.4 Sektionsräume R10
12.5 Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, Fango-Aufbereitung R11
12.6 Waschräume von OP's, Gipsräume R10
12.7 Sanitäre Räume, Stationsbäder R10
12.8 Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume R9
12.9 OP-Räume R9
12.10 Stationen mit Krankenzimmern und Fluren R9
12.11 Praxen der Medizin, Tageskliniken R9
12.12 Apotheken R9
12.13 Laborräume R9
12.14 Friseursalons R9

13 Wäscherei
13.1 Räume mit Waschmaschinen zum Waschen von Wäsche und
Bekleidung mit Wasser R11
13.2 Räume zum Bügeln und Mangeln R9

14 Kraftfutterherstellung
14.1 Trockenfutterherstellung R11
14.2 Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser R11 V4

15 Lederherstellung, Textilien
15.1 Wasserwerkstatt in Gerbereien R13
15.2 Räume mit Entfleischmaschinen R13 V10
15.3 Räume mit Leimlederanfall R13 V10
15.4 Fetträume für Dichtungsherstellung R12
15.5 Färbereien für Textilien R11

16 Lackierereien
16.1 Naßschleifbereiche R12 V10

17 Keramische Industrie
17.1 Naßmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) R11
17.2 Mischer; Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit,
Kunstharzen R11 V6
17.3 Pressen (Formgebung); Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech,
Graphit, Kunstharzen R11 V6
17.4 Gießbereiche R12
17.5 Glasierbereiche R12

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein
18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R11
18.2 Glasformung
18.2.1 Hohlglas, Behälterglas, Bauglas R11 V4
18.3 Schleifereibereiche
18.3.1 Hohlglas, Flachglas R11
18.4 Isolierglasfertigung; Umgang mit Trockenmittel R11 V6
18.5 Verpackung, Versand von Flachglas; Umgang mit Antihaftmittel R11 V6
18.6 Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R11

19 Betonwerke
19.1 Betonwaschplätze R11

20 Lagerräume
20.1 Lagerräume für Öle und Fette R12 V6

21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall
21.1 Beizereien R12
21.2 Härtereien R12
21.3 Laborräume R11

Trittsicherheit
1. Reibungskoeffizient/Trittsicherheit/Rutschhemmung
Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften
verlangen, daß Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich
sein müssen. Besondere Schutzmaßnahmen
gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit
Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei
der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen. Diese
klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der
Versicherungsträger, die ergaben, daß unter allen Unfallursachen
das Ausrutschen an erster Stelle steht.

1.1. Gewerbebereiche
Zuständig: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin,
Alte Heerstraße 111, 53754 St. Augustin, Fachausschuß „Bauliche
Einrichtungen“.
Prüfnorm: DIN 51130.
Merkblatt: BGR 181 (ZH1/571) „Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr.“
Prüfverfahren: Schiefe Ebene, Begehung mit Sicherheitsschuhen,
Gleitmedium Öl.
Die Oberflächengestaltung kann eben, feinrauh, rauh oder profiliert
sein.
Der Verdrängungsraum (V4-V10) ist der offene Hohlraum zwischen
oberer Geh- und Entwässerungsebene bei profilierten Oberflächen.

Bewertungsgruppen
Die geforderten Bewertungsgruppen sind in einer detaillierten Tabelle
gleitgefährderter Arbeitsbereiche zusammengestellt (siehe nächste
Seite). Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Steinzeug
geben Auskunft.



STEPHAN BILO GmbH